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Auftragsbedingungen

BEDINGUNGEN FÜR DIE ANNAHME UND AUSFÜHRUNG VON DRUCKAUFTRÄGEN DURCH DIE POLIGRĀFIJAS GRUPA MŪKUSALA

  1. Auftragsannahme.
    1. Der Auftragnehmer führt den Auftrag aus, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Unterlagen übermittelt hat:
      1. das vorab abgestimmte Auftragsformular;
      2. PDF-Dateien – das im XMF-Remote-System freigegebene elektronische Layout.
    2. Sämtliche vom Auftraggeber eingereichten Materialien müssen gemäß Abschnitt 3 dieser Regelungen vorbereitet sein.
    3. Stellt der Auftragnehmer fest, dass die vom Auftraggeber übermittelten Materialien fehlerhaft sind oder nicht mit dem Auftragsformular übereinstimmen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat in diesem Fall schriftliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Erhalt schriftlicher Anweisungen auszusetzen und Schadenersatz zu verlangen. Für Fehler oder Qualitätsmängel übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern Änderungen oder Anmerkungen vom Auftraggeber lediglich mündlich vorgenommen wurden.
    4. Nimmt der Auftraggeber Änderungen oder Korrekturen nach den im Auftragsformular festgelegten Fristen vor, trägt der Auftraggeber sämtliche dem Auftragnehmer dadurch entstehenden Kosten.

 

  1. Auftragsausführung.
    1. Die Ausführung und Fertigstellung des Auftrags erfolgen gemäß dem Ausführungszeitplan oder innerhalb der im Auftragsformular festgelegten Fristen.
    2. Der Auftraggeber hat das elektronische Layout im XMF-Remote-System freigegeben. Verweigert der Auftraggeber die Freigabe, gilt das Layout als korrekt und freigegeben.
    3. Im Falle von Dateikorrekturen ist ein neues vollständiges elektronisches Layout zur Freigabe bereitzustellen.
    4. Der Auftraggeber akzeptiert die Produktion einer Überauflage (30 Exemplare) zur weiteren Verwendung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer garantiert, dass diese Überauflage ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet wird – Qualitätskontrolle sowie Werbung für Produktsortiment der Poligrāfijas grupa Mūkusala.
    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter voller Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer mindestens 30 (dreißig) Kalendertage im Voraus schriftlich über Änderungen technologischer Parameter der Auftragsausführung (z. B. Papierformat, Grammatur, Auflagenhöhe, Seitenanzahl) zu informieren.
    7. Unterlässt der Auftraggeber, den Auftragnehmer gemäß Punkt 3.2 des Vertrags über die Aussetzung der Produktion oder Änderungen der technologischen Parameter zu informieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, das für die Ausführung dieses Auftrags beschaffte Papier sowie weitere spezifische Materialien, die unmittelbar mit diesem Auftrag zusammenhängen, von dem Auftragnehmer zurückzukaufen und zwar zum in den vom Auftragnehmer beglichenen Einkaufsunterlagen ausgewiesenen Lieferpreis. Die Übergabe dieser Materialien erfolgt nach vollständiger (100%) Bezahlung.

 

  1. Anforderungen an die Datenaufbereitung:
    1. Die Dateien sind im PDF-Format (Versionen 1.4 bis 1.6) mit Einstellungen auf Druckqualität (Press Quality) zu erstellen.
    2. Bei der Konvertierung von Bildern und Objekten in das CMYK-Farbsystem ist das dem Papiertyp entsprechende ICC-Profil zu verwenden (gemäß Tabelle Nr. 1).
    3. Die Bildauflösung muss mindestens betragen: Coldset 170 dpi, Heatset 300 dpi.
    4. PDF-Dateien dürfen keine RGB oder SPOT-Objekte enthalten.
    5. Die eingereichte PDF-Datei muss im Originalformat vorliegen.
    6. Die Seiten sind innerhalb der PDF-Datei zu zentrieren.
    7. Die PDF-Datei muss alle verwendeten Schriftarten enthalten.
    8. Die PDF-Datei darf kein Farb-ICC-Profil enthalten.
    9. Bei unterschiedlich farbigen Objekten ist sicherzustellen, dass das dunklere Objekt das hellere Objekt um 0,1–0,4 mm überdeckt (Trapping).
    10. Produkte, die für eine Weiterverarbeitung vorgesehen sind, sind mit Schnittmarken und Beschnitt von mindestens 3 mm anzulegen. Texte und wichtige Objekte dürfen nicht näher als 4 mm an der Schnittkante positioniert sein.
    11. Die vom Auftraggeber festgelegten Überdruckeinstellungen werden für alle Farben beibehalten; zusätzlich wird für Objekte mit 100% Schwarz ein erzwungener Überdruck angewendet.
    12. Die Farbseparationen in den PDF-Dateien müssen mithilfe der Software ColorPath korrigiert werden.
    13. Sofern Überdruck oder Trapping besondere Anforderungen aufweisen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Auftragseinreichung darüber zu informieren.
    14. Die Dateinamen innerhalb einer Ausgabe müssen eine einheitliche Struktur aufweisen, um einen automatisierten Workflow zu ermöglichen:
      • Dateiname / Unterstrich / Seitennummer / Punkt / pdf
      • For example: Izklaide#21_05.pdf
    15. Mehrere aufeinanderfolgende Seiten dürfen in einer Datei zusammengefasst werden, sofern die Gesamtdateigröße nicht 500 MB überschreitet.
    16. Bei festgestellten Fehlern ist die korrigierte Datei unter neuem Dateinamen einzureichen.
      • Beispiel: Izklaide#21_05New.pdf
    17. Umschlagdateien sind entweder kombiniert (Umschlagseite 4 mit 1, Umschlagseite 2 mit 3) oder getrennt (Umschlagseiten 1, 2, 3 und 4 jeweils einzeln) einzureichen.
    18. Übermittlung der PDF-Dateien:
      1. Über den FTP-Server der Poligrāfijas grupa Mūkusala: Dem Auftraggeber wird ein separater, passwortgeschützter Bereich zur Verfügung gestellt.
      2. Über das XMF-Remote-System: Dem Auftraggeber wird ein Benutzerzugang eingerichtet und eine Auftragsvorlage erstellt. In diesem Fall ist die Einhaltung der Punkte 3.14–3.16 nicht zwingend erforderlich.


Tabelle Nr. 1 Regeln für die Dateivorbereitung

Parameter Coldset (Zeitungen) Heatset (Magazine, Kataloge)
CMYK ICC Profile ISOnewspaper26v4.icc – Zeitungspapier (NP) und verbessertes Zeitungspapier (INP) ISOcoated_v2_300_eci.icc – HWC, MWC, LWC, WFC-Papiere
SC_paper_eci.icc – SC, MF, LWU, MFC, INP Papiere
PSOuncoated_v3_FOGRA52.icc – WBU, SBU Papiere
Farbiges oder weißes Lesematerial auf farbigem Hintergrund Mindestens 10 Punkte Mindestens 6 Punkte
Maximale Druckfläche 530 x 820 mm 614 x 965 mm
Gesamtfarbauftrag 240% – Zeitungspapier (NP) und verbessertes Zeitungspapier (INP) 270% – INP, MF, SC, LWU Papiere
300% – LWC, MWC, WFC, MFC Papiere
300% HWC Papiere für Umschläge
Rasterung großer Farbflächen (>30 cm²) 95% – Zeitungspapier (NP) und verbessertes Zeitungspapier (INP) 98% – INP, MF, SC, LWU, WFU Papiere

 

  1. Produktionskontrolle und Qualitätskontrolle der Weiterverarbeitung.
    1. Die Druck- und Weiterverarbeitungskontrolle bei Produkten der Coldset-Technologie erfolgt gemäß den Anforderungen der Norm ISO 12647-2:2013. Der Auftragnehmer platziert graue CMY- und K-Kontrollstreifen im Druckbogen.
    2. Die Druck- und Weiterverarbeitungskontrolle von Produkten, die mit der Heatset-Technologie hergestellt werden, erfolgt gemäß den Anforderungen der Norm ISO 12647-3:2013. Die Qualitätskontrollstreifen sind im Druckbogen enthalten.
    3. Abweichende Kontrollmechanismen oder Bewertungskriterien können auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen angewendet werden (z. B. Prüfdruck (Proof) oder Druck gemäß den Anforderungen der Norm ISO 12647-2:2014).
    4. Die Qualitätskontrolle der Auftragsausführung erfolgt anhand der während der Produktion ausgewählten und gekennzeichneten Kontrollexemplare: das erste Exemplar („OK-Druck“), das 1.000ste Exemplar, das 5.000ste Exemplar, jedes 10.000ste weitere Exemplar sowie das letzte Exemplar, jedoch mindestens fünf Exemplare aus der Gesamtauflage.
    5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß den in den ISO-Normen ISO 12647-2, ISO 12647-3 und ISO 12647-7 festgelegten Qualitätsanforderungen auszuführen. Ohne Änderung des Auftragswertes ist eine Abweichung von der vereinbarten Auflagenhöhe von ±4 %, jedoch maximal 400 Exemplare, zulässig.
    6. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Auftraggeber berechtigt, Beanstandungen wegen Nichtübereinstimmung des Auftrags mit den in den Normen ISO 12647-2, ISO 12647-3 und ISO 12647-7 festgelegten Qualitätsanforderungen innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung geltend zu machen.
    7. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben und die Beanstandung des Auftraggebers als berechtigt anerkannt wird, zahlt der Auftragnehmer eine Entschädigung für mangelhafte Seiten in Höhe des doppelten Druckpreises. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
      • Auftragswert (EUR) / Seitenanzahl des Auftrags × 2 × Anzahl der fehlerhaften Seiten / Auflagenhöhe (Exemplare) * fehlerhafte Auflage (Exemplare).

  1. Ausführung von Konfektionierungsaufträgen.
    1. Die Ausführung und Fertigstellung des Auftrags erfolgt gemäß dem Ausführungszeitplan des Auftrags.

 

  1. Bedingungen für die Anlieferung von Beilagen.
    1. Wenn die Platzierung einer Werbebeilage, eines Aufklebers, einer Haftnotiz oder eines Produktsample auf einer bestimmten Seite vorgesehen ist, eine Presseausgabe verklebt werden soll oder sonstige besondere, nicht standardmäßige Konfektionierungsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber spätestens 2 (zwei) Arbeitstage vor dem geplanten Konfektionierungstermin ein technisches Muster vorzulegen.
    2. Der Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person hat die Beilagenmaterialien spätestens 2 (zwei) Arbeitstage vor dem vorgesehenen Konfektionierungstermin, sofern kein späterer Termin vereinbart wurde, im Lager der Poligrāfijas grupa Mūkusala, Riga, Mūkusalas iela 15A, anzuliefern.
    3. Beilagenmaterialien, die nicht von der Poligrāfijas grupa Mūkusala gedruckt wurden, sind verpackt und mit Angabe des Titels sowie der Stückzahl je Verpackungseinheit anzuliefern.
    4. Werbematerialien im Format größer als A4 und mit einem Umfang von bis zu acht Seiten sind in Paketen zu je 50 Exemplaren bereitzustellen. Bei einem Umfang von mehr als acht Seiten sind die Materialien in Paketen zu je 25 Exemplaren bereitzustellen. Einzelne Pakete dürfen nicht auf Paletten verpackt werden; ausschließlich die gesamte Palette ist zu verpacken.
    5. Werbematerialien im Format kleiner als A4 und mit einem Umfang von bis zu acht Seiten sind in Kartons zu je 50 Exemplaren bereitzustellen. Bei einem Umfang von mehr als acht Seiten sind die Materialien in Kartons zu je 25 Exemplaren bereitzustellen.
    6. Lackierte oder laminierte Werbematerialien sind in Paketen zu je 25 Exemplaren bereitzustellen; ausschließlich die gesamte Palette ist zu verpacken.
    7. Die Übergabe und Annahme der Beilagenmaterialien erfolgt auf Grundlage eines Lieferscheins unter Angabe der Stückzahl sowie der Anzahl der zu konfektionierenden Verpackungseinheiten.
    8. Stellt der Auftragnehmer während der Konfektionierung fehlerhafte Exemplare oder eine unzureichende Menge der anzubringenden Materialien fest, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber erteilt telefonisch Anweisungen über das weitere Vorgehen, welche innerhalb eines Arbeitstages schriftlich zu bestätigen sind. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Erhalt entsprechender Anweisungen auszusetzen.
    9. Der Auftraggeber hat die Überauflage der Beilagenmaterialien sowie wiederverwendbare Verpackungen innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen nach dem Tag der Zustellung der Presseausgabe im Lager der Poligrāfijas grupa Mūkusala (Riga, Mūkusalas iela 15A) abzuholen.
    10. Holt der Auftraggeber die in Ziffer 6.9 genannte Überauflage der Beilagenmaterialien sowie die wiederverwendbaren Verpackungen nicht innerhalb der angegebenen Frist ab und weist nicht auf die Notwendigkeit der Lagerung hin, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Überauflagen und wiederverwendbaren Verpackungen ohne Entschädigung des Auftraggebers zu entsorgen.
    11. Bei der Verwendung automatisierter Konfektionierungslinien sind für die Konfektionierung folgende Überauflagen erforderlich:
      • für Zeitungen: 0,9 % der Auflage, jedoch mindestens 50 Exemplare; für Beilagen – 0,8 % der Auflage, jedoch mindestens 50 Exemplare;
      • für Magazine: (Grundprodukt und Beilagen): 0,4 % der Auflage, jedoch mindestens 30 Exemplare.
  1. Qualität der Ausführung von Konfektionierungsaufträgen.
    1. Die Konfektionierung der Produkte erfolgt gemäß dem Auftragsantrag sowie dem vom Auftraggeber übermittelten technischen Layout;
    2. Bei der Platzierung von Werbebeilagen auf einer bestimmten Seite darf der Anteil falsch eingelegter Materialien 0,1 % der Auflage nicht überschreiten;
    3. Werbemuster und Aufkleber sind entsprechend dem vom Verlag eingereichten technischen Layout einzulegen;
    4. Der Anteil qualitativ mangelhafter eingelegter Werbematerialien darf 0,5 % der Auflage nicht überschreiten;
    5. Der Anteil der während des Konfektionierungsprozesses beschädigten oder unvollständig erzeugten Exemplare beziehungsweise Werbematerialien darf 0,15 % der Auflage nicht überschreiten.

 

  1. Verteilung der Auflage.
    1. Sofern gesondert vereinbart, kann die Auftragnehmer:in den Transport für die Auslieferung der von der Auftraggeber:in vertriebenen Produkte bereitstellen.
    2. Der Auftragnehmer verteilt die Auflage und liefert die fertigen Produkte gemäß den im Auftragsformular angegebenen Informationen aus.

 

Die Poligrāfijas grupa Mūkusala behält sich das Recht vor, diese Bedingungen unter vorheriger Benachrichtigung der Auftraggeber:in gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ändern.